29.4.2024

Datenschutz-beauftragter für Ihr Unternehmen in Südtirol

Datenschutz-beauftragter für Ihr Unternehmen in Südtirol

Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Bei vielen Unternehmen ist die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten laut Art. 37 d. DSGVO verpflichtend. Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist eine wichtige Maßnahme die Datenschutzanforderungen langfristig zu erfüllen. Die italienische Aufsichtsbehörde empfiehlt grundsätzlich, unabhängig von der Größe und der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) intern oder extern zu ernennen, um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung langfristig gerecht zu werden und ein hohes Datenschutzniveau erreichen und halten zu können.

Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Bedarf auch in der Rolle des Datenschutzbeauftragten mit Besprechungen und Audits und unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz zu erfüllen.

Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter (DPO) für Unternehmen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet den Vorteil der Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Er unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen, unterstützt bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.