29.4.2024

Datenschutz-beauftragter für Ihr Unternehmen in Südtirol

Datenschutz-beauftragter für Ihr Unternehmen in Südtirol

Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Bei vielen Unternehmen ist die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten laut Art. 37 d. DSGVO verpflichtend. Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist eine wichtige Maßnahme die Datenschutzanforderungen langfristig zu erfüllen. Die italienische Aufsichtsbehörde empfiehlt grundsätzlich, unabhängig von der Größe und der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) intern oder extern zu ernennen, um den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung langfristig gerecht zu werden und ein hohes Datenschutzniveau erreichen und halten zu können.

Wir begleiten Ihr Unternehmen bei Bedarf in der Rolle des Datenschutzbeauftragten mit Besprechungen und Überprüfungen und unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben im Bereich Datenschutz zu erfüllen.

Welche Vorteile bietet ein externer Datenschutzbeauftragter (DPO) für Unternehmen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet viele Vorteile, wie z.B. die der Unabhängigkeit, langjährige Erfahrung (in unserem Fall), eine fixe Kostenkalkulation usw..

Als externer DPO unterstützen wir ihr Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen, bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sowie bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und sind ihr externer Partner im Bereich der DSGVO.